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   SG Aurich, 30.03.2015 - S 35 AS 237/14 ER   

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SG Aurich, 30.03.2015 - S 35 AS 237/14 ER (https://dejure.org/2015,43297)
SG Aurich, Entscheidung vom 30.03.2015 - S 35 AS 237/14 ER (https://dejure.org/2015,43297)
SG Aurich, Entscheidung vom 30. März 2015 - S 35 AS 237/14 ER (https://dejure.org/2015,43297)
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Zumindest kann wohl nicht zwingend allein aus dem Umstand, dass ein Arbeitsvertrag von vornherein als befristeter Vertrag geschlossen wird, darauf geschlossen werden, dass der in Rede stehende Arbeitnehmer bei Vertragsablauf automatisch freiwillig arbeitslos ist; stattdessen ist im Einzelfall zu prüfen, welche Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben (vgl. SG Aurich, Beschluss vom 30.03.2015 - S 35 AS 237/14 ER - juris (Rn. 18); EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C-413/01 "Ninni-Orasche" - juris).
  • SG Berlin, 24.02.2016 - S 2 EG 11/13

    Elterngeldberechtigung von Unionsbürgern - Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 Abs. 1

    Die Kammer brauchte daher nicht zu entscheiden, ob das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 VO (EG) 883/2004 eingreift (zwar unterfällt das Elterngeld als Familienleistung gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. j der VO [EG] 883/2004 dem sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung [vgl. etwa Sächsisches LSG v. 13.11.2013 - L 7 EG 5/12, RdNr. 17; juris], indes kann sich auf das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 VO [EG] 883/2004 nach der Rechtsprechung des EuGH nur berufen, wessen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats die Voraussetzungen der RL 2004/38/EG erfüllt [so ausdrücklich EuGH in der Rechtssache "Dano" v. 11.11.2014 - C 333/13, RdNr. 69 und 83; juris]; ob die Klägerin, die in den Monaten Dezember 2011 bis Januar 2012 geringfügig erwerbstätig war, sich insoweit auf ein nachgelagertes Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Abs. 3 lit. a oder c der RL (EG) 2004/38 berufen kann, erscheint als offen [vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 28.1.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER, RdNr. 12 zur unfreiwilligen Arbeitslosigkeit aufgrund einer Schwangerschaft; LSG Berlin-Brandenburg v. 20.5.2008 - L 15 AS 54/08 SO ER, RdNr. 19 und SG Berlin v. 29.6.2012 - S 96 AS 15360/12 ER, RdNr. 25ff. zur Schwangerschaft als einem der Krankheit oder einem Unfall vergleichbaren unbeeinflussbaren Umstand einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit; vgl. auch SG Aurich v. 30.3.2015 - S 35 AS 237/14 ER, RdNr. 18 zur möglichen unfreiwilligen Arbeitslosigkeit bei einem befristeter Vertrag; jeweils juris]; ein - von der Klägerin in Anlehnung an die Entscheidung des BSG v. 30.1.2013 - B 4 AS 54/11 R, RdNr. 34, juris, vorgebrachtes - Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen vor dem Hintergrund, dass das Asylverfahren des Kindsvaters noch nicht abgeschlossen war, wäre insoweit indes ohne Bedeutung, weil es sich dabei weder um ein Aufenthaltsrecht im Sinne der RL [EG] 2004/38 handeln würde, noch daraus eine Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des AEUV bzw. des FreizügG/EU abgeleitet werden kann).
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